Veröffentlicht am

Rechtsanwaltsfachangestellte oder -gehilfin – wenn den alten Beruf nur das Häschen erwähnen darf (Gedicht)

Wurden die Gesetze nach Ausbildungsabschluss in wesentlichen Teilen modifiziert,
und an den Fortbildungen hat man nicht teilgenommen, hat sich aufgrund der anschließenden BOS auch nicht dafür geniert.
Dann kam noch ne Gerichtsverhandlung dazu,
in der man wegen BAföG erklärte, den Erstberuf nicht ausüben zu wollen – man erhielt die Leistung, zahlte sie nach Studienabschluss zurück und hatte Ruh.

PS: Vielleicht kennst auch du jemanden, der wegen irgendeiner Sache sinnlos ausgeflippt ist. Genauso geht es Leuten, die einen Beruf nicht ausüben wollen. Klar kommt man später immer wieder in Siutationen, in denen man mit Dingen konfrontiert ist, die etwas mit dem Bereich des Erstberufs zu tun haben. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass man in einer solchen Rolle glänzen könnte. Das sollen die machen, die in diesem Job auf Dauer happy sind.

  • Was man später trotzdem machen kann – auch, wenn man einen Beruf aus dem Bereich „Recht“ nicht ausübt:
  • Bundestagspetitionen einlegen
  • gegen Ungerechtigkeiten klagen
  • die Steuer für den eigenen Betrieb selbst machen und sich dabei an den Vorgaben vom Finanzamt orientieren
  • und natürlich nicht zum Verbrecher werden
  • Ist man dann als Uni-Absolventin im 3-fach-Klägerinnen-Status, ist das eine ganz andere Erfahrung, denn es geht ja in allen Fällen um einen selbst.

DM-Fotodesign / pixelio.de